Le Gouvernement du Grand-Duché du Luxembourg
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Barrierefreiheit

Diese Seite ist keine Hilfeseite.

Sie dient dazu, unsere Verpflichtungen im Bereich Barrierefreiheit darzustellen und anschließend den Grad der Vereinbarkeit dieser Webseite mit den geltenden Vorschriften und Referenzwerken zu definieren.

Was ist digitale Barrierefreiheit?

Unter digitaler Barrierefreiheit versteht man eine Reihe von Regeln und bewährten Verfahren, die insbesondere funktionale, grafische, technische und redaktionelle Aspekte abdecken.

Die Einhaltung dieser Regeln und bewährten Verfahren stellt sicher, dass digitale Medien (Webseiten, mobile Anwendungen, PDF-Dokumente usw.) für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.

Eine barrierefreie Webseite ermöglicht es zum Beispiel:

  • ihre Anzeige über das Betriebssystem und/oder den Browser anzupassen (Vergrößerung oder Verkleinerung der Schrift, Änderung der Typografie, Änderung der Farben, Anhalten von Animationen usw.),
  • mithilfe von technischen Hilfen wie Sprachausgabe oder Braillezeile zu navigieren,
  • ohne Maus, nur mit der Tastatur, mit Schaltern oder über einen Touchscreen zu navigieren,
  • Videos und Audio-Inhalte mithilfe von Untertiteln und/oder Transkriptionen anzusehen
  • usw.

Verpflichtungen zur Barrierefreiheit

Die Initiative BEE SECURE ist bemüht, die Internetseite der BEE SECURE Stopline im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Seite „https://stopline.bee-secure.lu“.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist aufgrund der unten aufgeführten Unvereinbarkeiten teilweise mit der europäischen Norm EN 301 549 (Dokument in englischer Sprache) und dem Allgemeinen Referenzwerk zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Web (RGAA) v4.1, das diese Norm umsetzt, vereinbar.

Testergebnisse

Die im Februar und Juli 2023 von Ideance durchgeführte Prüfung der Vereinbarkeit mit dem RGAA v4.1 hat für die untersuchten Inhalte folgendes Ergebnis ergeben:

  • Der Grad der Vereinbarkeit liegt insgesamt bei 91,2 % (Zahl der als vereinbar eingestuften Kriterien geteilt durch die Gesamtkriterienzahl).
  • Der mittlere Grad der Vereinbarkeit liegt bei 96,9 % (Durchschnitt der Grade der Vereinbarkeit der einzelnen Unterseiten).

Nicht barrierefreie Inhalte

Unvereinbarkeiten

Liste der als nicht vereinbar eingestuften Kriterien:

  • 7.5 – Die Warnmeldung, dass ein Feld des Formulars zur Meldung von Inhalten leer ist, wird von den technischen Hilfen nicht korrekt wiedergegeben.
  • 8.9 – Auf der Seite „Impressum“ befindet sich ein leerer Header-Tag und einige Texte sind nicht korrekt in HTML markiert.
  • 9.1 – Die Informationen sind nicht durch die angemessene Verwendung von Überschriften für Schritt 4 des Formulars zur Meldung von Inhalten strukturiert.
  • 9.3 – In Schritt 4 des Formulars zur Meldung von Inhalten ist eine Liste nicht korrekt strukturiert.
  • 12.8 – Die Aktivierreihenfolge beim Übergang von einem Schritt des Formulars zur Meldung von Inhalten zum nächsten ist nicht optimal.

Inhalte, die nicht unter die Verpflichtung zur Barrierefreiheit fallen

  • von der Regierung des Großherzogtums Luxemburg entwickelte „GovBar“
  • von INHOPE publiziertes PDF-Dokument „Annual Report“
  • Poster „Signaler les contenus illégaux sur Internet de manière anonyme“ (vor dem 23. September 2018 veröffentlicht)

Diese Elemente sind ausgenommen.

Sie wurden daher keiner vollständigen und detaillierten Prüfung unterzogen.

Es wurde jedoch sichergestellt, dass ihr Vorhandensein die Nutzung und das Aufrufen der restlichen Seite nicht behindert.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 07.08.2023 erstellt.

Sie beruht auf einer im Februar 2023 in der Produktionsumgebung durchgeführten ersten Prüfung und zwischen Februar und August 2023 in einer Vorproduktionsumgebung durchgeführten Gegenprüfungen.

Für die Erstellung der Seite genutzte Technologien

  • HTML5
  • ARIA
  • CSS
  • JavaScript

Testumgebung

Die Tests wurden mit den folgenden Kombinationen von Webbrowser und Screenreader durchgeführt:

  • Firefox 108.0.2 und NVDA 2022.4
  • Firefox 108.0.2 und JAWS 2022
  • Safari und VoiceOver (macOS 12.6)
  • Safari und VoiceOver (iOS 16)

Hilfsmittel zur Bewertung der Barrierefreiheit

  • Colour Contrast Analyser
  • Contrast Finder
  • Firefox-Entwicklungstools
  • Web Developer (Firefox-Erweiterung)

Unterseiten, die der Vereinbarkeitsprüfung unterzogen wurden

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie Schwierigkeiten haben, auf einen Inhalt oder Dienst dieser Seite zuzugreifen, können Sie uns über einen der folgenden Wege kontaktieren und uns Ihr Problem schildern:

  • Schreiben Sie uns eine E-Mail an die Adresse communication@snj.lu.
  • Rufen Sie uns unter der Nummer 247-86465

Wir verpflichten uns, innerhalb eines Monats per E-Mail zu antworten.

Um das Problem dauerhaft zu beheben und so weit wie vernünftigerweise möglich, wird die Korrektur des Mangels an Barrierefreiheit direkt in der Online-Umgebung bevorzugt.

Sollte dies nicht möglich sein, erhalten Sie die gewünschte Information in einem barrierefreien Format wahlweise:

  • schriftlich in einem Dokument oder einer E-Mail,
  • mündlich in einem persönlichen oder telefonischen Gespräch.

Durchsetzungsverfahren

Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt, das für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Beschwerdeformular, oder den Ombudsman, Bürgerbeauftragte des Großherzogtums Luxemburg, zu informieren.